Schulvereinbarung

Vereinbarung an der Georg-Huber-Mittelschule

 

Grundsätze für das Zusammenleben in unserer Schule

1.Wir wollen ohne Angst in die Schule gehen.
2.Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um.
3.Wir gehen sorgsam mit allen Dingen um und halten Schulhaus und Pausenhof sauber.
   Wir achten auf unsere Umwelt.
4.Alle haben das Recht auf ungestörten und erfolgreichen Unterricht.
5.Wir achten auf unsere Gesundheit.

 

Verhaltensregeln

Daraus ergeben sich z. B. folgende Verhaltensregeln:

1. "Wir wollen ohne Angst in die Schule gehen" bedeutet zum Beispiel:
    - Wir üben keinerlei Gewalt aus, weder körperlich noch verbal.
    - Wir achten auf andere und vermeiden es, sie zu gefährden.
    - Wir grenzen niemanden aus oder mobben ihn/sie.
    - Wir lösen Konflikte durch Gespräche.
    - Wir verhalten uns ordentlich im Schulbus.
    - ...

2. "Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um" bedeutet zum Beispiel:
    - Wir grüßen einander.
    - Wir sind hilfsbereit.
    - Wir tragen keine Kappen oder Kapuzen im Unterricht.
    - …

3. "Wir gehen sorgsam mit allen Dingen um und halten Schulhaus und Pausenhof sauber.
    Wir achten auf unsere Umwelt" bedeutet zum Beispiel:
    - Wir beschädigen kein Eigentum anderer oder der Schule.
    - Wir entsorgen Abfall umweltgerecht durch Mülltrennung.
    - Wir kauen keine Kaugummis im Unterricht.
      - …


4. "Alle haben das Recht auf ungestörten und erfolgreichen Unterricht" bedeutet zum Beispiel:
    - Wir vermeiden Unterrichtsstörungen.
    - Wir erscheinen pünktlich und vorbereitet zum Unterricht.
    - Wir beteiligen uns aktiv am Unterricht und folgen ihm ruhig und aufmerksam.
    - Wir essen nicht während des Unterrichts.
    - Wir gehen vor dem Unterricht oder während der Pause auf die Toilette.
    - ...

5. "Wir achten auf unsere Gesundheit " bedeutet zum Beispiel:
    - Wir tragen keine Kappen oder Kapuzen im Unterricht.
    - Wir achten auf ein gesundes Pausenbrot.
    - …

 

Außerdem gelten folgende Regeln:

1. Das Schulgelände darf nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.
2. Wir halten uns im gesamten Schulbereich an das Rauch- und Alkoholverbot.
3. Handys, MP3-Player u. ä. dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden (außer mit
    ausdrücklicher Erlaubnis) und nicht sichtbar sein.
4. Wir halten uns an Anweisungen der Lehrkräfte und des anderen Schulpersonals.

 

Maßnahmen bei Regelverstößen

1. Für Schäden haftet der Verursacher oder die Verursacherin.
2. Abgenommene Gegenstände müssen von den Eltern im Büro abgeholt werden.
3. Beim Übertreten der Regeln erfolgt zunächst ein Gespräch mit dem Schüler durch die                     
    Lehrkraft  oder/und mit der Schulsozialarbeiterin. Zusätzliche pädagogische Maßnahmen   
    unterliegen der Verantwortung der einzelnen Lehrkraft. Bei gröberen Verstößen erhalten  
    die Eltern eine schriftliche Mitteilung. Im Wiederholungsfall oder bei schweren Verstößen
    erfolgt ein Verweis oder ein verschärfter Verweis.
4. Werden die Regeln dann nochmals übertreten, erfolgt eine Anhörung des Schülers oder der  
    Schülerin mit Lehrkräften, Eltern und der Schulleitung. Gegebenenfalls kann die Schul-   
    sozialarbeiterin zugezogen werden.
5. Weitere Maßnahmen wie der Ausschluss in einzelnen Fächern oder der Ausschluss vom  
    Unterricht erfolgen durch die Schulleitung bzw. eine Lehrerkonferenz.